
Thomas Corcoran, Jr.
Wayne H. Rusch
Clemens Kochinke
Richard Landfield
Benjamin Flowe, Jr.
Bruce Zagaris
John A. Ordway
James L. Marketos
Thomas E. Wilson
Ray Gold
Laina C. Lopez
Michelle Turner
Daniel Fisher-Owens
Jason A. McClurg
Ayanna Wooten-Days
All Partners AV-rated
Berliner, Corcoran & Rowe, LLP Suite 1100
1101 17th Street, NW
Washington, DC 20036 USA
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Washington, DC, USA Rechtsanwalt / Attorney
Telefon: +1 (202) 293-5555 Telefax: +1 (202) 293-9035
Clemens Kochinke ist nach Jurastudien in Deutschland, England und den USA als deutsch-amerikanischer Anwalt in den USA bis zum Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, der Hauptstadt der USA, zugelassen.* Er berät deutschsprachige Mandanten im Recht der USA auf Deutsch.
Rechtsanwalt Kochinke, MCL, Attorney at Law, besitzt langjährige Erfahrung mit internationalen Transaktionen und der Beratung von Staaten und ihren Organen. Mandaten stammen von Weltkonzernen ebenso wie kleinen Unternehmen, die neu den Markteinstieg in den USA wagen - beispielsweise mit Fragen zum Vertragsrecht der USA, Prozessrecht oder Gesellschaftsrecht.
Gleich ob uns ein Auftrag vom Mandanten oder einem Korresponzanwalt anvertraut wird, sie erwarten von ihren US-Anwälten effizienten und kostenbewussten Beistand - ein Merkmal der Kanzlei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP.
Auf unsere Gutachten zum amerikanischen und deutschen Recht haben sich namhafte Gerichte in Deutschland und Amerika ebenso wie Ministerien und Gesetzgeber berufen.
Zudem ist der deutschsprachige US-Rechtsanwalt als Autor über das US-Recht in Europa und USA ausgewiesen, so mit Kapiteln in Büchern über US-Vertragsrecht und IT-Recht, und USA-Berichterstatter für die deutsche Fachzeitschrift Kommunikation & Recht. Als Rechtsgutachter und Sachverständiger, Expert Witness, vertrat Rechtsanwalt Kochinke u.a. ein Ministerium und eine Internationale Organisation und berät Staaten bei Staatsverträgen und in Botschaftsangelegenheiten.
Neben anderen Medien interviewten Manager Magazin und Slate kürzlich Herrn Kochinke zu Themen internationalen und amerikanischen Rechts.
Clemens Kochinke koordiniert in der Kanzlei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP die Bearbeitung der Angelegenheiten deutscher Mandanten im Recht der USA, unter anderem in den Bereichen Internetrecht, Prozessvertretung, Markenrecht und Gesellschaftsrecht.
Informationen zum US-Recht: Urteile und Gesetze
In Rechtsanwalt Kochinkes privatem, von der Anwaltskanzlei unabhängigen Blog für Rechtsanwälte über amerikanisches und deutsches Recht wird das Recht der USA in deutscher Sprache erklärt - aus der Perspektive des German Lawyer in the USA. Es ist auf Deutsch und Englisch - ebenso wie sein Veröffentlichungsverzeichnis 1980-91 und sein Embassy Law Blog über Rechtsthemen der diplomatischen Vertretungen - einsehbar.
Aktuelle Themen:
Ständige Themen im Blog über US-Recht auf Deutsch betreffen das Vertragsrecht, Prozessrecht, Gesellschaftsrecht von Gründung bis Liquidation, die Verfassung der USA, Fragen bei Vertragsschluss und Vertragsänderung, Markenrecht, Domainrecht und weiteres IT- und IP-Recht, Wettbewerbsverbot, Handelsvertretung und Vertrieb sowie Lizenzen, Schadensersatz, Schmerzensgeld und die Begrenzung von Strafschadensersatz, Gutachter und Sachverständige, Gerichtsstand nach Long-Arm Statutes, Discovery-Beweisverfahren, Immunität und Souveränität, Ausfuhrkontrollen und neue Gesetze der USA, seltener hingegen Strafrecht, Familienrecht oder Steuerrecht.
In Washington ist es jetzt Tue, 07 Sep 2010 16:05:31 EDT
Uhr.
Zeitunterschied Deutschland - USA: IdR sechs Stunden, z.B. Berlin 15 Uhr, Washington 9 Uhr Standort der Kanzlei: Washington, DC, beim Weißen Haus
Telefon: +1(202)293-5555 Telefax: +1(202)293-9035
* Die deutsche Zulassung als Rechtsanwalt ist mit einer Kanzleipflichtbefreiung verbunden. Die Kanzlei Berliner & Corcoran & Rowe, LLP konkurriert nicht mit einer deutschen Zweigstelle mit den deutschen Kanzleien, deren Mandate sie in den USA unterstützt.

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Hinweis In Bayern zirkulieren gefälschte Schreiben mit der Aufforderung, über mich in den USA Gelder anzufordern. Weder Texte noch Unterschriften stammen von mir. Bitte benachrichtigen Sie die Staatsanwaltschaft, wenn Ihnen eine solche Fälschung vorgelegt wird. … mehr …
Neue Veröffentlichungen
Negotiations in Germany: The Business Law Perspective, in Wegerich (Hrsg.), Business Laws of Germany, Bd. 2, New York (Nov. 2009)
Verhandeln in den USA, amerikanisches Vertragsrecht, in Heussen (Hrsg.), Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, 3. Aufl. Köln (2007)
USA-Bewerbungsführer für Juristen, Mit-Hrsg., 3. Aufl. Bonn (2009)
Länderreport USA, Kommunikation & Recht (Juli 2010)
Schiedsgerichtsbarkeit US-Rechtsprechung, DAJVN, Bonn (1/2009)
Ansprüche aus Vertragsverletzungen, VersR, Karlsruhe (Okt. 2009)
Vorträge
DAJV, Washington 2007: Moderator, Treaty Negotiation and Implementation
Virginia Bar Association, Williamsburg 2007: Privacy and Data Protection
DAJV, Berlin 2006: Asset Tracing and Asset Recovery - Forderungseinzug USA
DAJV, Berlin 2004: Liquidated Damages and Punitive Damages: Vertragsstrafe und Strafschadensersatz
Zulassungen als US-Anwalt (Auszug)
United States Supreme Court
United States Court of Appeals for the Federal Circuit
United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit
United States Court of International Trade
United States District Court for the District of Columbia Circuit
District of Columbia Court of Appeals
Ausbildung
Universität Heidelberg
Freie Universität Berlin
Referendariat Baden-Württemberg, Malta
King's College, U. of London
G.W. University Law School
Überblick
Equity Partner, BCR
Deutscher Anwalt - Praxis nur USA
Amerikanischer Anwalt / Attorney at Law bis zum Obersten Gericht in Washington und Supreme Court der USA - nicht nur legal consultant
Ausbilder Wahlstation USA
Sachverständiger für Rechtsgutachten bei Gerichten in USA und Deutschland
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